Was vom PNOG übrig blieb

Die Bundesregierung hat sich nach öffentlicher Diskussion und Muskelspielen doch noch auf den Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) einigen können. Gesundheitsminister Linnemann wertet das als Erfolg.

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Ich frage mich: Ist es ein Erfolg, wenn die Lösung dringender Probleme in eine Kommission verschoben wird? Wenn die Finanzlage der Pflegekassen kurzfristig verbessert wird, dafür aber gewachsene Versorgungsstrukturen gefährdet und teure Doppelstrukturen aufgebaut werden? Wenn Versprechungen für die Zukunft gemacht werden, die kaum zu halten sind? Aber der Reihe nach – das PNOG enthält auch gute Ansätze: Die zielgenauere Begutachtung für die Einstufung in einen Pflegegrad: In Pflegegrad 1 und 2 lässt sich ein Anstieg vor allem bei den unter 75-Jährigen beobachten. Genauer hinzusehen, ob eine Reha Pflegebedürftigkeit verzögern oder verhindern kann, ist gut für die Betroffenen und entlastet die Pflegeversicherung. Zusammen mit dem neuen Check-up 60+ kann hier früher angesetzt werden. Die Einführung von Transformationsstellenanteilen: Hier geht es darum, Pflegekräfte zu durch den Einsatz von Technik bei ihrer täglichen Arbeit zu entlasten, nicht zu ersetzen. Das kann angesichts des demografischen Wandels – wenn klug umgesetzt– ein Game-Changer sein. Der Fokus auf Familien mit pflegebedürftigen Kindern: Pflegebedürftige Kinder haben besondere Bedürfnisse. Sie brauchen zielgenaue und wohnortnahe Angebote. Dass diese Gruppe stärker in den Blick genommen wird, ist richtig. Soweit so gut. Doch das PNOG bringt auch einige Fallstricke mit sich: Das Sozialraumbudget verkennt Versorgungsbedarfe. Der Ausschluss ambulanter Dienste und Tagespflegen von Leistungen des Sozialraumbudgets hat Auswirkungen auf deren wirtschaftliche Tragfähigkeit – und damit auf die Versorgung. Pflegebegleitung: Nicht alles, was gut klingt, ist auch hilfreich. Statt bestehende Angebote der Pflegeberatung zu vernetzen, auszubauen und zu stärken, werden neue, teure Doppelstrukturen geschaffen. Die Refinanzierung der Löhne wird eingeschränkt. Mit dem GVWG wurden regionale Durchschnittsentgelte ausdrücklich als zulässig anerkannt. Wenn diese in Pflegesatzverhandlungen nun als unwirtschaftlich abgelehnt werde…