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GKV-BSaStabG und PNOG werden derzeit als große Reformen diskutiert. Doch die zentrale Frage bleibt: Handelt es sich tatsächlich um Reformen oder lediglich um Maßnahmen zur Stabilisierung eines Systems, das an seine Grenzen stößt? Das bestehende Pflege- und Gesundheitssystem funktioniert unter den Bedingungen einer alternden Gesellschaft und steigender Kosten immer schlechter. Statt grundlegender Veränderungen werden jedoch meist nur einzelne Bereiche angepasst. Dabei verfolgen Gesundheitswesen und Pflege letztlich dasselbe Ziel: die Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Trotzdem werden beide Systeme weiterhin getrennt betrachtet. Diese Trennung führt zu Widersprüchen. Würden beispielsweise tarifgebundene Personalkosten in der Pflege vollständig refinanziert, könnten ambulante Pflegedienste für Leistungen nach SGB XI eine bessere Finanzierung erhalten als für Leistungen nach SGB V. Das betrifft sogar Fälle, in denen dieselbe Pflegefachkraft beim gleichen Klienten nacheinander beide Leistungsarten erbringt. Im Mittelpunkt sollte jedoch nicht die Finanzierung einzelner Systeme stehen, sondern die bedarfsgerechte Versorgung des Menschen. Deshalb braucht es eine Reform, die sich an Prozessen und Versorgungsabläufen orientiert. Pflegefachkräfte könnten stärker in telemedizinische Konzepte eingebunden werden, ambulante Pflegedienste bei der Ambulantisierung eine größere Rolle übernehmen und Mitarbeitende trägerübergreifend in verschiedenen Versorgungsbereichen eingesetzt werden. Auch die Übertragung bestimmter Aufgaben, etwa Blutabnahmen, sollte geprüft werden. Solche Ansätze erfordern Qualifizierung und klare Verantwortlichkeiten. Gleichzeitig bieten sie die Chance, Fachkräfte effizienter einzusetzen, Synergien zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Viele Verantwortliche aus Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Verbänden bewerten diese Ideen positiv. In der Praxis scheitern sie jedoch oft an bestehenden Finanzierungsstrukturen, rechtli…
